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25 Jahre Gefängnis für Mutter eines totgefolterten Kindes PDF Drucken E-Mail
Freitag, 29. Dezember 2006


Kind zu Tode gefoltertIm ostpolnischen Piotrkow Trybunalski war es im März diesen Jahres zu einem grausamen Verbrechen gekommen. Die 24 jährige Joanna M. und ihr Lebensgefährte Artur N. hatten den kleinen vierjährigen Oskar über Monate mit Schlägen gequält und hungern lassen. Als das hilflose Kind sich dann aus dem Abfalleimer Essensreste rausholte, wurde er von Artur N. mit einem Faustschlag getötet. Die Staatsanwaltschaft hatte lebenslange Haft für beide Folterer beantragt, die Verteidigung wollte einen Freispruch für die Mutter, da sie durch den Lebensgefährten unterdrückt worden sein soll. Erst kürzlich gab es einen ähnlichen Fall in Deutschland, auf welchen ein Gericht in zweiter Instanz für Mutter und Lebensgefährten mit lebenslanger Haft antwortete. Beide Urteile sind nicht rechtskräftig.

Es kam zu dem Mord Anfang März diesen Jahres. Die Ärtzebereitschaft in  Piotrkow Trybunalski rief die Polizei in einen Wohnblock kommunistischer Bauart, weil man ein totes Kind mit Folterspuren vorgefunden hatte. Den eintreffenden Beamten bot sich ein schockierendes Bild eines abgemagerten, totgeschlagenen Kindes. Körper und Gesicht waren mit Folterspuren, welche von einem Schüreisen und Faustschlägen stammten, übersät. Der kleine Oskar konnte sich nicht gegen seine Peiniger wehren, er versuchte nur noch zu überleben indem er nachts Kühlschrank und Abfalleimer heimlich nach Eßbarem durchsuchte. Sein letzter Besuch am Abfalleimer kostete ihm das Leben, denn sein Folterer und Lebensgefährte seiner Mutter erschlug ihn mit einem Faustschlag in seinem Überlebenskampf.

Vor Gericht gestand Artur N. die Folterungen und Schläge plädierte allerdings selbst auf Körperverletzung mit Todesfolge. Die Mutter des des kleinen Artur gestand in ihre Schuld nicht. Ihr Verteidiger gab eine anstrengende Kindheit, die Dominanz ihres Lebenspartners sowie mentale Probleme seiner Mandantin als Strafminderungsgründe an und forderte Freispruch. Die Staatsanwaltschaft forderte für beide lebenlängliche Haft und sprach auch von äusserster Grausamkeit der Mutter, welche es zuließ ihr Kind an der Seite eines solchen Menschen leben zu lassen, welcher eigentlich den Vater zu substituieren hatte.

In Deutschland waren erst im Mai diesen Jahres die Polin Zaneta C. und der Türke Mehmet A. in einem neu aufgerollten Verfahren vor dem Landgericht München II wegen Mordes und Misshandlung von Schutzbefohlenen zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Für den Hauptangeklagten Lebensgefährten stellten die Richter zudem die besondere Schwere der Schuld fest. Karolina war im Januar 2004 nach tagelangem Martyrium nackt, kahlgeschoren und mit schwersten Verletzungen in der Damentoilette des Weißenhorner Krankenhauses gefunden worden. Das Mädchen war nicht mehr zu retten und starb drei Tage später an einer Gehirnblutung. In einem ersten Verfahren vor dem Landgericht Memmingen waren die beiden nur wegen Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt worden; gegen dieses Urteil war die Staatsanwaltschaft erfolgreich in Revision gegangen.

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