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Auschwitz Schriftzug - Diebe schon wieder frei PDF Drucken

Veröffentlicht in : Nachrichten, Polizeiberichte




Auschwitz Diebe vor GerichtKRAKAU - Ein Krakauer Gericht hat am Donnerstag drei Männer verurteilt, die wegen des Diebstahls der Gedenktafel "Arbeit macht Frei" vom Eingangstor des ehemaligen NS-Vernichtungslager Auschwitz angeklagt waren. Die Strafen liegen zwischen 18 - und 30 Monaten Freiheitsentzug. Zusätzlich sollen die Täter je 10 000 Zloty Geldbuße an das Auschwitz- Museum zahlen. Nach der Urteilsverkündigung wurden die Männer aus der Haft entlassen. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft hatten alle Drei die Tat gestanden und sich selbst für eine Strafe ausgesprochen. Drei weitere angebliche Täter, hierunter ein Schwede der in Stockholm in Auslieferungshaft sitzt, soll der Prozess erst nach seiner Vernehmung gemacht werden. Das Gericht in Krakau hat nun die in der Beweisführung gegen die restlichen Verdächtigen notleidende Staatsanwaltschaft, in eine weitaus bessere Position gebracht, denn die jetzt Verurteilten sind nun nicht mehr Angeklagte, sondern Zeugen.

Das Krakauer Strafgericht hatte festgestellt, dass die Brüder Radoslaw und Lukas M sowie ein gewisser Pawel S. in der Nacht vom 17. auf den 18. Dezember 2009 den Diebstahl der Auschwitz- Gedenktafel durchgeführt haben. Die besondere Bedeutung des auf der UNESCO-Liste als Welterbe eingetragene ehemalige NS -Konzentrationslager Auschwitz, erfordere nach dem Diebstahl des Schriftzuges eine äusserst deutliche Antwort der Justiz, zudem die Diebe das Objekt in Stücke geschnitten hatten und genau wussten was sie taten - betonte der Richter. Doch am Ende gab es nicht einmal annähernd eine deutliche Bestrafung, die auch nach dem Gesetz 10 Jahre hätte bedeuten können. Nach kaum drei Monaten Haft kamen die Verurteilten frei. Begründet wurden die Entlassungen mit schwierigen Situationen in denen sich ihre Familien befinden sollen, des einen Mutter ist krank und die Brüder stehen vor einer Hochzeit sowie der Geburt eines Kindes. 

Die Strafen gegen die drei Diebe haben bereits Rechtskraft. Es wurde hauptsächlich schriftlich verhandelt, bei einer vorherigen kurzen Anhörung war die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Das Gericht teilte die gesamte Argumentation der Staatsanwälte. Man zog den Schluss, dass die Schuld der Angeklagten über jeden Zweifel erhaben sei, und alle gesammelten Beweise darauf hindeuten, wer den Diebstahl ausführte und wer Initiator war. Die Verurteilten liessen ihr letztes Wort von Anwälten vortragen:" Es tut uns Leid. Wir bereuen die Tat, sie war nicht unsere Idee". Die Idee zum Diebstahl der Gedenktafel soll von dem in Schweden verhafteten Anders Högström stammen. Er soll auch hierzu den Auftrag über zwei anderweitig verfolgte Polen erteilt haben. Högström streitet dies ab. Warum das Gericht nicht gegen alle Beteiligten gleichzeitig verhandelt, also nicht einmal die kurzfristig mögliche Auslieferung des Schweden abwarten will, passt zum Gesamtbild dieser nach Ansicht von "Polskaweb", sehr mysteriösen Geschichte.

 Lesen Sie mehr über den mysteriösen Fall in unseren Polizeiberichten

 

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