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Deutsche und polnische Regierung gegen Treuhand PDF Drucken E-Mail
Montag, 18. Dezember 2006


"An der Rechtsposition der Bundesregierung hat sich nichts geändert: Die Klagen der Preußischen Treuhand sind für uns gegenstandslos." So stellte Thomas Steg, stellvertretender Regierungssprecher in Berlin, am Montag klar, was seine Chefin Angela Merkel von den 22 ersten Entschädigungsklagen Vertriebener hält, die am Freitag beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingegangen sind: Nämlich gar nichts. Erst Ende Oktober hatte Merkel beim Besuch des polnischen Ministerpräsidenten Jaroslaw Kaczynski in Berlin betont, die Bundesregierung werde keine Ansprüche von Einzelpersonen an Polen unterstützen, weil man wisse, "welche Beunruhigung" die Aktivitäten der "Preußischen Treuhand" auslöse.

Berlin ist auch jetzt wieder um diese deutliche Distanzierung bemüht, um die ohnehin nicht friktionsfreien Beziehungen zwischen Polen und Warschau nicht zu verschlechtern. Denn in Polen waren die Aktivitäten der "Preußischen Treuhand" vom Freitag gar nicht gut angekommen, am Wochenende hatten polnische Politiker vor negativen Folgen für die bilateralen Beziehungen gewarnt.

Die selbst ernannten preußischen Treuhänder - eine private Firma mit Sitz in Düsseldorf, die nichts mit der Treuhandanstalt zur Privatisierung von DDR-Betrieben zu tun hat - hingegen stört das nicht. "Es ist nicht unanständig, Recht zu suchen. Die Bundesregierung tut es leider nicht", verteidigt Rechtsanwalt Thomas Gertner die Klagen. Den 22 Klägern gehe es nicht darum, "Polen von Haus und Hof zu jagen", betont Aufsichtsratsmitglied Rudi Pawelka, sondern darum, dass Vertriebene ihre Geschäfte wieder bekommen, um dort dann selbst aktiv zu werden, was ja nicht zum Nachteil der polnischen Bevölkerung wäre.

Die "Preußische Treuhand" beruft sich bei den Klagen auf Artikel der Europäischen Menschenrechtskonvention über Besitzrechte und Diskriminierung. Selbst der "Bund der Vertriebenen" distanziert sich von dieser Aktion.

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