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ACTA-Abkommen unterzeichnet PDF Drucken

Veröffentlicht in : Nachrichten, Aktuelles




STOP ACTA

TOKIO
- Die polnische Botschafterin in Japan Jadwiga Rodowicz hate am Donnerstag im japanischen Außenministerium das weltweit umstrittene ACTA- Abkommen unterzeichnet, dass unter dem Vorwand der Verhütung von Handel mit Fälschungen das Internet unter die Kontrolle des Adels stellt. Mit Rodowicz zur Ratifizierung kamen alle Botschafter der EU- Staaten ausser Zypern, Estland, der Slowakei, Deutschland und den Niederlanden. Die letzten Beiden wurden aus verfahrensrechtlichen Gründen an der Unterzeichnung gehindert. Ihre Unterschrift soll aber in Kürze folgen. Der polnische Ministerpräsident Donald Tusk persönlich hatte die Botschaft in Japan ermächtigt das Protokoll mitzuzeichnen. ACTA (Anti-Counterfeiting Trade Agreement) ist eine Vereinbarung zwischen Australien, Kanada, Japan, Südkorea, Mexiko, Marokko, Neuseeland, Singapur, der Schweiz, den USA. Die EU wird dem Agreement formal beitreten nachdem alle ihre Mitgliedstaaten ACTA zugestimmt haben. Der Rest der Welt wird mit Sicherheit offiziell oder auch nur hintergründig inoffiziell dem Diktat der Monarchien folgen.

Der heutigen Unterzeichnung waren Verhandlungen vorausgegangen womit man in aller Heimlichkeit bereits im November 2010 begann. Die Menschheit erfuhr so erst vor wenigen Tagen was da unvermeidlich naht. In Brüssel hatte man schon am 25. November 2011 den EU- Text zu ACTA paraphiert. Am 16. Dezember 2011 folgte der offizielle Beschluss zum Beitritt, vorbehaltlich der hierzu noch notwendigen Genehmigungen der 27 Mitgliedsstaaten, die ihrerseits aufgefordert wurden, notwendige Genehmigungsverfahren nach nationalem Recht unverzüglich durchzuführen. Nachdem Brüssel alle Genehmigungen auf dem Tisch hat, werden vor einer endgültigen Entscheidung zu ACTA noch Verfahren und Diskussionen in einzelnen Gremien stattfinden (Ausschuss für internationalen Handel, für bürgerliche Freiheiten, der Justiz und Inneres sowie für das Gesetz). Möglicherweise könnte es dann auch noch zu öffentlichen Anhörungen kommen, die aber an den bereits feststehenden Entscheidungen wohl nichts ändern dürfen. Spätestens im April wird es so mit der Freiheit im Internet vorbei sein.

Ganz besonderen staarlichen Schutz geniessen nach ACTA dann aber die Werke von Betrügern aus der Medienbranche, dem Holocaustbusiness, der Geschichte und Wissenschaft. Und wehe dem der dann gegen diese Brut im Netz Wind macht.

WICHTIGER HINWEIS: Totale Überwachung

Wenn Sie Besitzer von Email Konten, Webseiten oder Nutzer von Google u.a. Diensten oder sozialen Netzwerken sind, sollten Sie unbedingt auf anstehende Veränderungen von Nutzungsbedingungen und Datenschutz achten. Google hat bereits, im Wissen das ACTA schon beschlossene Sache ist, zum 31. März weitgehende Änderungen bzw. Ergänzungen hierzu angekündigt. Provider und og. Dienste haben nämlich alsbald das Recht Ihre Aktivitäten im Internet lückenlos zu überwachen, alle Ihre Daten aufzuzeichnen und grenzenlos zu speichern. Und Sie werden sich wundern, dass man alsbald nicht nur weiss mit wem Sie ins Bett gehen oder überhaupt Kontakt haben, sondern z.B. auch was Sie verdienen, wo Sie Konten oder Verbindlichkeiten haben und sogar wo Sie sich zu jeder Zeit aufhalten. ACTA ist somit der größte Eingriff auf die Privatsphäre seit Menschengedenken und Sie haben wohl nicht einmal dagegen protestiert. Über eine Million Polen tun dies derzeit alleine schon im Internet auf verschiedenen Plattformen. Aber was machen die Deutschen ?

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Selektion an der Rampe

Geschrieben von: Emil () am 26-01-2012 11:13

Selektion an der Rampe

Geschrieben von: Emil am 26-01-2012 11:13

Der Entwicklungsausschuss (DEVE) im EU-Parlament hat einen ersten Stellungnahmeentwurf (pdf) veröffentlicht, der das ACTA befürwortet, viele Fehler enthält und scheinbar nicht versteht, dass der Medikamentenzugang in Entwicklungsländern durch das ACTA behindert wird. Am 24. Januar diskutiert der Ausschuss über die Stellungnahme zum ersten Mal.

 

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Auch sittenwidrige Provider?

Geschrieben von: Aaron Lebowitsch () am 26-01-2012 10:57

Auch sittenwidrige Provider?

Geschrieben von: Aaron Lebowitsch am 26-01-2012 10:57

Gerichtsurteil: Telekom muss illegale Wettseiten nicht sperren 
Die Deutsche Telekom wurde 2010 von der Düsseldorfer Bezirksregierung aufgefordert, die Angebote der Wettanbieter Bwin und Tipp24 zu sperren. Diese Sperranordnung sei rechtswidrig, urteilte jetzt ein Gericht. Der Provider sei nicht für die Inhalte der Webseiten verantwortlich. 
Im August 2010 erhielt die Deutsche Telekom durch die Düsseldorfer Bezirksregierung eine Sperranordnung für die beiden Sportwettenanbieter Bwin und Tipp24. Darin wurde der Provider aufgefordert, die Angebote der Wettanbieter per DNS-Manipulation für Kunden in Nordrhein-Westfalen zu sperren.

 

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