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Und wieder begann ein Krieg in Polen ... PDF Drucken

Veröffentlicht in : Nachrichten, Schlagzeilen




ACTA Tokio War on Internet

WARSCHAU
- Wenn am 26. Januar in der japanischen Hauptstadt Vertreter Australiens, Kanadas, Japans, Südkoreas, Mexikos, Marokkos, Neuseelands, Singapurs, der Schweiz, den USA und der Europäischen Union die ACTA- Vereinbarung (Anti-Counterfeiting Trade Agreement) unterzeichnen, ist es mit der sowieso schon durch Provider und verschiedene krumme Gesetze eingeschränkten Freiheit im Internet vorbei und ab sofort bestimmt ganz alleine das Establishment wer was, wann und wie auf den Datenautobahnen in die Welt setzen darf. Die ACTA- Aktion läuft schon seit geraumer Zeit unter der falschen Flagge des Schutzes von "geistigem Eigentum" und wird alsbald weltweit zu neuen Gesetzen sowie strengeren Verordnungen führen, die hauptsächlich aber Täter und nicht etwa potentielle Opfer schützen sollen. Vergleichbar wird dies dann in einigen Teilen mit den im 20. Jahrhundert erlassenen Holocaust- Gesetzen sein, die nach den sicheren Erkenntnissen unserer Recherchen bis heute in erster Linie Täter und deren Clans schützen, also genau diejenigen welche sich derzeit fast überschlagen auch die komplette Kontrolle des Internetes zu übernehmen. Als wir vor einigen Wochen den ehemaligen deutschen Verteidigungsminister Guttenberg in Sachen Netzkontrolle hastig nach Brüssel reisen sahen, war dies für uns bereits das wichtigste Signal für das was da nun schnell kommen wird, denn dieser Mann steht in der Rangordnung der Weltregierung viel höher als ein Obama oder eine  Merkel. Und im Wissen dessen, dass die Guttenbergs u.a. schon vor über 70 Jahren ein herausragendes Nest der Bösen war, kann die Intervention von Enkel Karl Theodor sicherlich auch nicht zum Guten führen. Was aber in Zukunft tatsächlich aussergewöhnlichen und unnötigen Schutz geniessen wird, sind die Werke von Betrügern aus den Reihen der Clans, wozu auch die komplette Holocaust- Literatur, der Kommunismus, Bin Laden und das World Trade Center, falsche Kriege und Helden gehören. Eine Revision der durchweg gefälschten Geschichte ist dann kaum noch möglich, da jeder hierzu auch Material verwenden muß, dass nach ACTA streng geschützt sein wird.

Es ist uns nicht fern zu vermuten, dass vor allen Dingen die Intervention von Karl Theodor zu Guttenberg und einigen anderen Freiherren bzw. Freifrauen in Sachen Internet- Kontrolle mit unseren Enthüllungen zu tun hat. Die Entlarvung der Anne Frank, Hitlers, der Roosevelts, Guttenbergs und anderen falschen Opfern und echten Tätern der Gegenwart und Vergangenheit dürfte sehr schmerzhaft für die Clans sein. So wundert es uns auch nicht, dass wir sehr häufig Email-Anfragen bez. Zeitpunkt der Veröffentlichungen der von uns avisierten Bücher bekommen, die laut IP-Adressen u.a. aus dem Iran kommen. Genau von dort aus wird nämlich ab und an auch die Webseite von www.polskaweb.eu attackiert und blockiert, in dem man einfach über einen Skript Millionen von Anfragen gleichzeitig an diese Adresse sendet. So etwas macht man derzeit auch mit den wichtigsten Webseiten der polnischen Staatsführung, die dann zeitweise auch nicht mehr erreichbar sind. Dies läuft natürlich alles im Rahmen von ACTA ab, um so die dramatische Einschränkung der Freiheit des Volkes für notwendig zu erklären. Die polnischen Medien suggerieren aktuell geschlossen eine "Harmlosigkeit" der kommenden Vereinbarung aus Tokio und sprechen von Hackern die in den letzten Tagen Computer von Ministern und des Staates angegriffen haben um dadurch Sturm gegen ACTA zu erzeugen. Offenbar haben sie hierbei aber "übersehen" das Hacker eigentlich nach ganz anderem Muster arbeiten. Sie verschaffen sich nämlich über das Internet Zugriff auf Serverdaten und somit auch die Kontrolle über solche Einheiten, wobei sie dann oft Inhalte von Webseiten manipulieren oder gar komplett löschen. Auch deutsche Medien berichten wie hier: "Nach einem Hackerangriff auf die Internetseiten der polnischen Regierung hat Ministerpräsident Donald Tusk für Montag neue Gespräche über das Internetgesetz angekündigt" bewusst falsch über solche angeblichen Angriffe und melden schon was dann kommen wird:"Hackerangriff treibt Internetgesetz in Polen voran".

"Am Wochenende hatten polnische Ableger der internationalen Hackerorganisation "Anonymous" unter anderem die Internetseiten des Regierungschefs und des Parlaments lahmgelegt" - liest man auch in deutschen Medien, wobei Polskaweb bereits fest davon überzeugt ist, dass hinter "Anonymous", wie schon auch bei Greenpeace und den Kirchen, natürlich auch die Clans stecken. Gebastelt wird so derzeit mit Vehemenz aber auch an der Abschaltung bzw. Abspeckung von zahlreichen Funktionen des Internetes. Dienste von Google, hierbei vor allen Dingen Funktionen die wie "Google Sky Map" oder "Google Message" dem Normaluser erlauben selbst gewisse "Natur Ereignisse" zu beobachten oder Millionen Menschen gleichzeitig zu informieren, fallen auch hierunter. In diesem Sinne könnte vielleicht auch bald Twitter ein Opfer von Guttenberg & Co werden. Der Krieg um die Freiheit hat übrigens wieder einmal in Polen begonnen, denn am 27. September 2011 unterzeichnete der polnische Präsident Bronislaw Komorowski ein Gesetz, dass jetzt bereits die Verhängung des Kriegsrechts bei externen Bedrohungen im Cyberspace ermöglicht. Bisher war eine solche Verhängung nur bei "Notstand" möglich. Jetzt kommen "Unruhen" im Internet und auch Naturkatastrophen wie falsche Tsunamis, Überschwemmungen und Erdbeben hinzu. Der polnische Präsident kann somit schon morgen das Kriegsrecht verhängen, wenn die Medien vorab ein gefälschtes Erdbeben publizieren oder eine Horde von Hackern gesehen haben wollen. Eine genaue Definition der möglichen dann-Maßnahmen gibt es natürlich nicht und es sollte jedem klar sein, dass in Warschau noch heute genau dieselben Clans regieren wie schon beim 80er Kriegsrecht und auch hunderten Jahren davor. So kann man sich sicher sein, dass auch ein Komorowski aus jedem möglichem Anlaß zum äussersten Mittel greifen wird.


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Hacker unter falscher Flagge

Geschrieben von: Gerhardt Klamt () am 24-01-2012 19:43

Hacker unter falscher Flagge

Geschrieben von: Gerhardt Klamt am 24-01-2012 19:43

Es ist in der Tat wohl so dass "Anonymus" auf Seiten des Establishments kämpft. Alles ist nur Alibimäßig.Soeben hat AnonAustria einen Hackerangriff auf die Webseiten des Justiz- und Innenministeriums gemeldet. Auch justiz.gv.at ist betroffen und das Wirtschaftsministerium ist ebenfalls Ziel der Hacks, aber derzeit noch online. Die österreichische Regierung will bekanntlich innerhalb der nächsten beiden Wochen das Abkommen in Japan unterschreiben. An ACTA gibt es mindestens ebenso heftige Kritik wie an dem US-Gesetzentwürfen SOPA und PIPA. ACTA steht für Anti-Couterfeiting Trade Agreement und wurde in Geheimverhandlungen zwischen EU-Behörden, USA und Japan ausgedealt. Für User und die Internetwirtschaft bringt es schwere Nachteile. So werden Internet Service Provider alsbald gezwungen die Inhalte im Netz zu überwachen und zu filtern. Somit überlässt man erst einmal die direkte Verantwortung zur Unterdrückung der Wahrheit und somit einzig der Promotion von Fälschungen und Lügen einfach Dritten. Aus meiner Sicht ist dies eine gigantische Breitseite gegen Freiheit und Demokratie.

 

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Die versuchen immer noch.

Geschrieben von: Gideon () am 24-01-2012 01:42

Die versuchen immer noch.

Geschrieben von: Gideon am 24-01-2012 01:42

Nach ACTA werden nur "offenkundige" Tatsachen, nicht aber tatsächliche Tatsachen geschützt, denn nur die Lüge, also "offenkundige" Tatsachen bedürfen eines gesetzlichen Schutzes, die Wahrheit jedoch nicht, denn sie steht von alleine aufrecht. 
 
Unter staatsgefährdendem Nachrichtensammeln versteht die Rechtsprechung nicht nur das Zusammenstellen geheimdienstlich wichtiger Fakten, sondern auch das offene Sammeln allgemein bekannter Tatsachen.  
 
§ 170 Abs. 1 StPO, Legalitätsgrundsatz, Anklagepflicht, Bindung der Staatsanwaltschaft an die höchstrichterliche Rechtsprechung, (strittig, vgl. § 150 GVG).  
Ob der Versuch einer Straftat beendet oder unbeendet ist, hängt in erster Linie davon ab, welche Handlungen der Täter bei Beginn der Tatausführung für erforderlich hielt und vornehmen wollte, um den tatbestandsmäßigen Erfolg herbeizuführen. Hat er diese Handlungen vorgenommen, so ist der Versuch beendet. Falls der Täter seinen Vorsatz nicht von vornherein auf eine einzige Ausführungshandlung beschränkt hat, kommt es auch noch darauf an, welche Wirkungen er sich im Augenblick der Beendigung seiner Tathandlungen von seinem bisherigen Tun versprochen hat und ob er weiteres Handeln noch für möglich hielt. Im zuletzt genannten Fall ist der Versuch schon dann beendet, wenn der Täter weitere (an sich mögliche) Tathandlungen unterläßt, weil er sein bisheriges Handeln zur Herbeiführung des Erfolgs für geeignet und es deshalb für möglich hält, daß dieser Erfolg bereits infolge seines bisherigen Verhaltens eintreten werde. Nicht erforderlich ist, daß er von dem Eintritt des Erfolges überzeugt ist.  
BGH (4 StR 501/59) 
Datum: 15.01.1960 
Fundstelle: BGHSt 14, 75; DRsp III(310)29Nr. 4

 

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