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Menschenrechte Polen 2008: Bis zu 7 Jahre Untersuchungshaft PDF Drucken E-Mail
Freitag, 4. Januar 2008


VergrössernDer Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ins Straßburg prangert Polen wegen katastrophalen Zuständen im Bereich der Justiz an. Es seien Fälle bekannt dass Menschen bis zu 7 Jahren in Untersuchungshaft gehalten würden und niemals eine Anklageschrift oder eine Entschädigung bekommen hätten. Hunderte Klagen von polnischen "Justizgeschädigten" wurden in Straßburg bereits abgehandelt, unzählige weitere stehen noch an. Adam Bodnar von der Helsinki-Stiftung für Menschenrechte sagte dazu: "In Sachen Gerechtigkeit befindet sich Polen seit geraumer Zeit geradezu im Rückfall. Die Rechte der Menschen in den Gefängnissen werden mit Füßen getreten. Die Zustände sind sehr schlimm und es ändert sich nichts, obwohl Polen vor dem Gerichtshof in Strasburg ungefähr 3-4 derartige Justizfälle wöchentlich verliert. In der Regel erhalten die Geschädigten zwar gerichtlich eine Entschädigung zugesprochen, die sich meist so um die 3- 5 Tausend Euro bewegt und vom polnischen Fiskus auch bezahlt werden, doch dies kehrt nicht den Eindruck des Menschenrechtsgerichtshofes unter den Tisch den man von der polnischen Justiz durch die Masse der verlorenen Prozesse gewonnen hat. Das Straßburger Gericht fragt sich inzwischen wieviele Menschen denn noch seit Jahren schon in polnischen Untersuchungs- Gefängnissen einsitzen und stellte eine entsprechende Anfrage an die Regierung in Warschau".



Mit der Antwort auf die Frage des Straßburger Gerichtshofes für Menschenrechte beschäftigt sich u.a. derzeit der neue polnische Justizminister Zbigniew Ćwiąkalski. "Alleine für eine solche Anfrage aus Straßburg sollte Polen sich schon schämen, denn diese ist Zeichen berechtigter großer Aufregung bei dem hohen Gericht" - schimpfte Ćwiąkalski. In Übereinstimmung mit dem polnischen Gesetz kann eine Untersuchungshaft nur bis zu 12 Monate andauern und in extremen Ausnahmefällen bis auf 24 Monate verlängert werden. Im Rahmen der Vorbereitungen einer Antwort für den Gerichtshof in Straßburg hat das Justizministerium nun landesweit Anfragen an die Appellationsstaatsanwaltschaften mit der Bitte um Überweisung der Statistiken betreffend des Aufenthaltes von Untersuchungshäftlingen gestartet. Lt. Justizministerium sind die Dinge allerdings so "verworren", dass man sicherlich vor Ende März nicht mit der Antwort an den Menschenrechtsgerichtshof aufwarten könne.

 

Erst im vergangenen Dezember hatte Polen einen sehr medienwirksamen Prozeß in Straßburg verloren, weil der ehemalige Justizminister Zbiegniew Ziobro einen Arzt filmreif verhaften hatte lassen , der aus Geldgier Patienten getötet haben soll. Alle Behauptungen Ziobros wurden durch deutsche Sachverständige eines angesehenen Berliner Instituts bei Gericht entkräftet. Dem Arzt wurde eine Entschädigung von 160 000 Euro und die Wiederherstellung seiner Ehre zugesprochen, die ihm der Kaczynski Scherge in den Medien genommen hatte.


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