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Polnisches Entschädigungs- Gesetz ist fertig PDF Drucken E-Mail
Sonntag, 28. Dezember 2008


RestitutionsgesetzLange wurde es diskutiert, noch länger hinausgezögert, das Gesetz zur Regelung von Vermögensansprüchen Dritter welche in Polen ihr Hab und Gut hauptsächlich durch staatliche Willkür verloren hatten. Die polnische Regierung will jetzt schnell handeln und die Umsetzung des Gesetzes forcieren. Schon in der kommenden Woche soll die letzte Fassung des Entwurfes zum Reprivatisierungs- Gesetz den Ministerrat passieren und dem Parlament vorgelegt werden. Schon Anfang März könnte somit Nachzügler Polen als letztes der postkommunistischen Länder auch über eine gesetzliche Regelung zur Wiedergutmachung von geschichtlichem Unrecht verfügen. Mit 5 Milliarden Euro will die polnische Regierung die Ansprüche von Enteigneten befriedigen, die zwischen 1944 und 1962, hauptsächlich also während des Kommunismus, ihr Vermögen in Polen verloren hatten. Einen Antrag auf Entschädigung können aber nur Bürger stellen, die in dem genannten Zeitraum die polnische Staatsbürgerschaft besaßen, was aber auch Juden einschliesst. Die heutige Staatsbürgerschaft der Opfer oder deren Nachfahren als Antragstelle spielt hierbei keine Rolle. Deutsche Vertriebene bzw. Enteignete, welche Milliardenwerten im heutigen Polen nachtrauern, werden in diesem Reprivatisierungsgesetz nicht berücksichtigt.

Die Entwürfe des polnischen Vermögens- Gesetzes wurden seit dem Beginn der Arbeit hieran mehrmals verändert. Dies lag meist an den Befürchtungen von meist selbsternannten Sachverständigen, dass man jedes einzelne Wort in diesem Entwurf dreimal umdrehen müsse, da die Deutschen nur auf Fehler oder Lücken im Gesetz warten um polnische Gerichte mit Prozessen überschütten zu können. Vor diesen "deutschen Möglichkeiten" mit Hilfe von EU Recht warnte vor allen Dingen zuletzt in diversen Ausgaben die polnische Gazette "Dziennik" aus dem Hause Axel Springer. In der ersten Fassung des Entwurfes konnte man z.B. lesen, dass "Eine Entschädigung natürlichen Personen zusteht, die zum Zeitpunkt der Enteignung: Erstens Eigentümer oder Miteigentümer von Liegenschaften waren und zweitens die polnische Staatsbürgerschaft besaßen. In der letzten Fassung des Entwurfes ist das Wörtchen "und" hieraus plötzlich verschwunden, da nach Meinung der Sachverständigen man dieses "und" so auslegen könne, dass hiermit ein "oder" zum Ausdruck komme. Die zweckmäßige Streichung des Wortes "und", könnte somit Polen auch den Vorwurf ersparen jenes EU Recht zu brechen, welches die Diskriminierung von Bürgern im Hinblick auf ihre Staatsangehörigkeit verbietet.

Anträge auf Entschädigungen für verlorene Vermögen in Polen müssen spätestens 12 Monate nach dem Inkraftreten des neuen Gesetzes eingereicht worden sein. Ein Recht auf Antragstellung haben alle diejenigen welche zum Zeitpunkt des Vermögensverlustes polnische Staatsbürger waren und deren Nachkommen. Hierbei ist es nicht notwendig dass diese noch in Polen leben. Auf Entschädigungen können auch polnische Bürger jüdischen Ursprunges zählen, denen es gelungen ist sich vor dem Holocaust zu retten. Das polnische Reprivatisierungs- Gesetz soll den Zeitpunkt der Enteignungen von Vermögen zeitlich in die Jahre 1944 bis 1962 verweisen, doch dies wird mit Sicherheit cleveren Juristen einige Pförtchen öffnen. 5 Milliarden Euro bereitzustellen um die Vermögensansprüche nach dem neuen Gesetz in Höhe von 20% des ursprünglichen Wertes abzudecken, scheint auch nur ein "Tropfen auf dem heissen Stein" zu sein und soll wohl eher dazu dienen eine erwartete Prozess- Flut aus allen Richtungen der Welt finanzieren zu können. Die Regierung will den 20% Koeffizienten auch keinesfalls erhöhen, denn dies würde Polen in die Staatsverschuldung führen, oder zu Steuererhöhungen zwingen. Vorrangig braucht Warschau derzeit die Milliarden erst einmal zur Modernisierung und Aufrüstung der Armee. Offen ist natürlich auch ob Hobby- Blockierer Lech Kaczynski als Präsident Polens das Reprivatisierungs- Gesetz Anfang März überhaupt unterschreiben wird.



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